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Die GFW Gossau will den gemeinnützigen Wohnungsbau stärken und damit Mehrwerte für ihre Mitglieder schaffen. Sie konzentriert sich in Ihrer Tätigkeit auf die Stadt Gossau und Umgebung.

Anteilscheine

Jede natürliche oder juristische Person kann Genossenschafter(in) werden. Ein Anteilschein kostet CHF 250.-. Natürliche Personen, die nicht in der Genossenschaft wohnen, müssen im Minimum 10 Anteilscheine zeichnen. Juristische Personen (Firmen) deren 20. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. → Statuten

Darlehen

Mitglieder können ein Darlehenskonto eröffnen und die Zinsen für das Anteilscheinkapital dort gutschreiben lassen. Sie können der Genossenschaft auch Darlehen gewähren. Diese haben kürzere Kündigungsfristen werden aber tiefer verzinst.

 

Reglement Darlehenskasse

Anhang Reglement Darlehenskasse

 

Die Summe von Anteilscheinkapital plus Darlehen darf pro Person CHF 100’000.- nicht übersteigen.

Anmeldeformular/Zeichnung natürliche Personen

    ZEICHNUNG ANTEILSCHEINE (natürliche Personen)

    Anzahl Anteilscheine à CHF 250.-:

    Total Anteilscheinkapital in CHF:

    Liberierung gewünscht per:

    Natürliche Personen minimal 10 Anteile à CHF 250.-.
    Es werden keine Zertifikate ausgestellt.
    Die Verzinsung für das Jahr 2022 wird voraussichtlich 1.75% betragen (RZS plus 0.5%). Sie wird jährlich rückwirkend von der Generalversammlung festgelegt.
    Der Zins wird für neue Genossenschafter pro rata gutgeschrieben.
    Der Zins wird als Darlehen gutgeschrieben oder auf Wunsch ausbezahlt.

    Gewährung Darlehen

    Darlehen in der Höhe von CHF:

    Es gilt das Reglement der Darlehenskasse der GFW vom 7. Dezember 2015 sowie der jeweils aktuelle Anhang.
    Das Total des Anteilscheinkapitals plus des gewährten Darlehens darf pro Mitglied max. CHF 100‘000.- betragen.

    Personalien

    JaNein

    Bitte Kopie Pass oder ID / Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung hier hochladen*:

    Anmeldeformular juristische Personen

      ZEICHNUNG ANTEILSCHEINE (juristische Personen)

      Anzahl Anteilscheine à CHF 250.-

      Total Anteilscheinkapital in CHF:

      Liberierung gewünscht per:

      Juristische Personen minimal 20 Anteile à CHF 250.-.
      Es werden keine Zertifikate ausgestellt.
      Die Verzinsung für das Jahr 2022 wird voraussichtlich 1.75% betragen (RZS plus 0.5%). Sie wird jährlich rückwirkend von der Generalversammlung festgelegt.
      Der Zins wird für neue Genossenschafter pro rata gutgeschrieben.
      Der Zins wird als Darlehen gutgeschrieben oder auf Wunsch ausbezahlt.

      Gewährung Darlehen

      Darlehen in der Höhe von CHF:

      Es gilt das Reglement der Darlehenskasse der GFW vom 7. Dezember 2015 sowie der jeweils aktuelle Anhang.
      Das Total des Anteilscheinkapitals plus des gewährten Darlehens darf pro Mitglied max. CHF 100‘000.- betragen.

      Firmenangaben

      JaNein